AGB

Anmeldung
Die Anmeldung für Kurse oder Einzelstunden erfolgt per E-Mail, telefonisch, schriftlich oder mit der Auftragsbestätigung durch Lernatelierplus, ist verbindlich und gilt als Vertrag.

Vertragsdauer
Verträge für Einzelunterricht und schulbegleitendes Stütz-, Motivations- und Fördertraining werden für eine unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Verträge für Kurse gelten für die vereinbarte Kursdauer.

Vertragsauflösung
Die Vertragsauflösung für den Einzelunterricht und für das schulbegleitende Stütz-, Motivations- und Fördertraining erfolgt durch eine schriftliche Kündigung durch die gesetzliche Vertretung. Die Kündigungsfrist beträgt zehn Arbeitstage.
Bei Kursen besteht kein Recht auf Vertragsauflösung.

Durchführen von Kursen
Lernatelierplus behält sich vor, Kurse wegen zu geringer Teilnehmendenzahl abzusagen. Den Vertragspartnern werden die vollen Kurskosten rückerstattet. Die Information an die Vertragspartner erfolgt mindestens drei Arbeitstage im Voraus.

Absenzen
Kurse und schulbegleitendes Stütz-, Motivations- und Fördertraining:
Beträge für nicht besuchte Kurse oder Kurslektionen, bzw. nicht besuchtes Stütz-, Motivations- und Fördertraining werden grundsätzlich nicht rückerstattet. Ausnahmen (z.B. Unfall, sehr schwere Krankheit mit Spitalaufenthalt) werden einzeln beurteilt. In einem solchen Fall kann es zur Rückerstattung des Kursgeldes unter Abzug der bereits bezogenen Lektionen und einer Administrationsgebühr kommen. Ein ärztliches Zeugnis oder ein amtliches Dokument ist dabei zwingend.

Einzelunterricht
Bei unentschuldigten Absenzen wird das Schulgeld vollumfänglich in Rechnung gestellt. Vereinbarte Termine für Einzelunterricht können nur verschoben oder abgesagt werden, wenn die Information 24 Stunden im Voraus an Lernatelierplus erfolgt. Über das Wochenende gilt eine Frist von 72 Stunden.

Privatunterricht

Privatunterricht (Homeschooling) gem. den gesetzlichen Grundlagen des Volksschulamtes ZH
Die Lernziele richten sich nach dem kantonalen Lehrplan des Kantons Zürich entsprechend dem Alter der zu unterrichtenden Schülerinnen und Schüler.
Abgesagte Lektionen können nicht nachgeholt werden.
Beträge für nicht besuchte Lektionen werden grundsätzlich nicht rückerstattet. Ausnahmen (z.B. Unfall, sehr schwere Krankheit mit Spitalaufenthalt) werden einzeln beurteilt. In einem solchen Fall kann es zur Rückerstattung des Schulgeldes unter Abzug der bereits bezogenen Lektionen und einer Administrationsgebühr kommen. Ein ärztliches Zeugnis oder ein amtliches Dokument ist dabei zwingend.
Das Vertragsverhältnis kann nach der Probezeit (ein Unterrichtsquartal) von beiden Parteien zum Ende des Semesters unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist schriftlich per eingeschriebenem Brief gekündigt werden.

Haftung
Versicherungen
Für Unfälle wird keine Haftung übernommen. Dies gilt sowohl für die Unterrichtszeit, die Pausen als auch für die An- und Rückreise. Die Erziehungsberechtigten sind für eine ausreichende Versicherung der Lernenden selbst verantwortlich.
Schäden
Verursacht der / die Lernende auf dem Schulweg oder am Unterrichtsort Schäden an Personen und/oder Sachen, haften vollumfänglich die Erziehungsberechtigten. Lernatelierplus haftet nicht für persönliche Gegenstände der Lernenden.

Programm- und Preisänderungen
Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen der AGB bleiben vorbehalten.

Datenschutz
Ihre Daten werden vertraulich behandelt und ausschliesslich im Zusammenhang mit Lernatelierplus verwendet

Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Pfäffikon ZH. Lernatelierplus hat das Recht, die Eltern oder die entsprechende gesetzliche Vertretung am Wohnsitz zu belangen.

Zahlungsbedingungen

Kurse

Das Kursgeld für Kurse ist in der Regel vor Kursbeginn zu entrichten. Auf Wunsch kann das Kursgeld auch in Raten bezahlt werden.
Einzelunterricht
Einzelunterricht wird jeweils am Monatsende fakturiert und ist innert 14 Tagen zahlbar.

Privatunterricht
Das Schulgeld ist monatlich im Voraus zu entrichten. Eine Sammelrechnung wird einmal anfangs Schuljahr via Mail zugestellt.

Das Lernatelierplus kann das Vertragsverhältnis bei Nicht-Bezahlen des Kurs- oder Unterrichtsgeldes fristlos auflösen.